: „Schönhuber gehört hinter Gitter“
■ Herta Däubler-Gmelin (SPD) verurteilt „Republikaner“-Hetze
Berlin (taz/AP) – Noch darf Deutschlands „bestbezahlter Hetzer“ seine antisemitischen Tiraden ungestraft unters Volk bringen. Doch nicht mehr lange, wenn es nach der stellvertretenden SPD- Vorsitzenden Herta Däubler- Gmelin geht. Franz Schönhuber gehöre „hinter Gitter“, forderte sie gestern, nachdem der „Republikaner“-Chef den Zentralratsvorsitzenden Ignatz Bubis als „Volksverhetzer“ verunglimpft hatte. Es sei schon immer eine Spezialität der deutschen Rechten gewesen, selbst Täter zu sein und sich dann als Opfer hinzustellen, sagte Gmelin. Die SPD-Rechtsexpertin warf Politik und Justiz vor, sie vollführten „Eiertänze“ in der Auseinandersetzung mit Rechtsradikalen. Die Auschwitzlüge müsse unter Strafe gestellt werden.
In Lübeck sucht man derweil weiter nach den Brandstiftern. Auch drei Tage nach dem Anschlag auf die Synagoge hatten die Ermittlungsbehörden noch keine konkrete Spur von den in rechtsextremen Kreisen vermuteten Tätern.
Die Reaktionen auf den Brandanschlag in den ausländischen Medien war bis gestern verhalten. Die israelische Tageszeitung Haarez titelte nicht mit dem Anschlag selbst, sondern mit den Demonstrationen gegen die Brandstiftung. Ebenso wie in Frankreich, Großbritannien und den USA stehen andere Meldungen im Vordergrund.
Bundesaußenminister Klaus Kinkel warnte gestern vor dem schweren Schaden, dem Deutschlands Ansehen durch den Brandanschlag zugefügt worden sei. „Nach diesem unglaublichen Angriffen dürfen wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, sagte Kinkel. Die Deutschen würden sehr genau beobachtet, „Sachsenhausen, Mölln und Solingen sind nicht vergessen in der Welt“. Der Bundesaußenminister war ebenso wie CDU-Generalsekretär Peter Hintze empört über die Angriffe Schönhubers gegen Bubis. „Von Schönhubers radikaler Sprache geht Gefahr aus“, sagte der Bundesaußenminister.
Das P.E.N-Zentrum Deutschland verglich den „niederträchtigen Brandanschlag“ auf die Synagoge mit den „Schandtaten aus der Zeit des Nationalsozialismus, die schließlich Auschwitz möglich machten“. Die Justiz hätte kürzlich mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur sogenannten Auschwitz-Lüge „eine verhängnisvolle Unentschiedenheit walten lassen“. „Sprache geht der Tat voraus“, heißt es in einer gestern veröffentlichten Presseerklärung. Wer ungestraft behaupten dürfe, der Massenmord an den Juden sei eine Lüge und habe nicht stattgefunden, für den existierten die Opfer nicht, so das P.E.N-Zentrum. awa
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