: Schöffenwahl
Zweifel hat der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Frank Lutz, an der Schöffenwahl in Bremerhaven angemeldet. Lutz wies den Justizsenator auf ein BGH-Urteil hin, wonach eine Schöffenwahl als „nicht ordnungsgemäß durchgeführt“ gilt, wenn sich der zuständige Wahlausschuß nicht mehr mit der gesamten Vorschlagsliste befaßt, sondern eine Auswahl übernimmt, die andere Gremien „vorwegvollzogen“ haben. Damit könnten Urteile der Gerichte aufgehoben werden. taz
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