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Schnüffelstaat angeklagt

■ Bayerische Verfasssungsgericht muß Polizeiaufgabengesetz überprüfen/ Popularklage der SPD

München (taz) — Der Kampf gegen die Verschärfung des umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) geht weiter: Gegen die dritte rigorose Änderung des PAG, die am 1.Oktober in Kraft getreten ist, reicht die bayerische SPD jetzt Popularklage ein. „Die Grundrechte des einzelnen Bürgers müssen vor einem totalen Polizei- und Überwachungsstaat in Bayern geschützt werden“, erklärte der SPD-Rechtsexperte Klaus Hahnzog gestern vor der Presse. Nachdem bereits die bayerische Variante der Vorbeugehaft, schönfärberisch als „Unterbindungsgewahrsam“ bezeichnet, vor den Gerichten angeprangert wurde, — in Karlsruhe ist deshalb bereits Verfassungsklage eingereicht worden — soll jetzt der Bayerische Verfassungsgerichtshof der Schnüffelei durch verdeckte Ermittler Einhalt gebieten. Nach der Gesetzesänderung dürfen Polizeispitzel Wohnungen abhören, auf öffentlichen Veranstaltungen filmen sowie Personen längerfristig beschatten und Daten sammeln, ohne daß der Betroffene je davon erfährt.

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