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Archiv-Artikel

Schneller evozieren

Senat will künftig innerhalb von vier Wochen über Evokation von Bebauungsplänen entscheiden

Der Senat hat sich verpflichtet, Bürgerbegehren zu Bebauungsplänen künftig schneller in die Parade zu fahren. „Ab sofort hat die zuständige Behörde innerhalb von vier Wochen einen Vorschlag über die Ausübung des Evokationsrechtes vorzulegen“, heißt es in einem gestern gefassten Beschluss des Senats. Dieser könnte sich Zeit lassen mit der Entscheidung – doch so ist die Regel nicht gemeint: „Ab sofort wird der Senat sehr schnell entscheiden, ob er von seinem Evokationsrecht Gebrauch macht“, verspricht Justizsenator Roger Kusch (CDU). Durch diese Selbstverpflichtung sollen „die Beteiligungsmöglichkeiten der betroffenen Bürger verbessert werden“.

Durch seine Selbstverpflichtung wolle der Senat verhindern, dass eine Initiative ein Bürgerbegehren vorantreibt, das später obsolet wird, weil der Senat die Sache an sich zieht (evoziert) – ein Programm zur Frustverminderung bei Bürgerinitiativen. Ungeachtet dessen prüfe die Ende 2002 eingesetzte Kommission zur Reform des Bezirksverwaltungsgesetzes aber weiter, „ob und welche Gesetzesänderungen erforderlich sind“.

Der stellvertretende GAL-Fraktionsvorsitzende Willfried Maier hat diese Selbstverpflichtung scharf kritisiert: „Offenbar plant der Senat, Entscheidungen, die im Bezirk durch Bürgerbegehren angefochten werden, regelmäßig an sich zu ziehen und damit den Bürgerwillen ebenso regelmäßig auszuhebeln.“ Damit kippe, fürchtet Maier, die Koalition faktisch die Volksgesetzgebung. GERNOT KNÖDLER