■ Am Rande: Schneeschippen ist Eigentümerpflicht
Köln (dpa) – Wer ein Haus oder eine Erdgeschoßwohnung gemietet hat, ist nicht automatisch zum Schneeschippen verpflichtet. Mieter müssen nur dann Schnee räumen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart ist. Darauf wies der Mieterbund gestern hin. Nach den Satzungen der Kommunen seien zuerst die Eigentümer zum Schneeräumen verpflichtet. Sie müssen nicht nur Bürgersteig und Hauseingang freiräumen, sondern auch den Weg zur Mülltonne.
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