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Schmerzensgeld

Der Rechtsanwalt der beiden Prozessbeobachter, die im Mai 1999 von Amtsrichter Ronald B. Schill als Zuschauer in Ordnungshaft genommen worden waren, verlangt neben einer strafrechtlichen Verurteilung Schills auch Schmerzensgeld für seine Mandanten. Andreas Beuth sagte gestern, für die erlittene Haftzeit habe er Anträge im so genannten Adhä-sionsverfahren gestellt. Sollte das Gericht dies zulassen, müsste ein verurteilter Schill Schmerzensgeld zahlen. Durch das Verfahren hat Beuth zudem die Möglichkeit, im Strafprozess selbst Beweisanträge zu stellen. Am Montag beginnt das Verfahren, in dem Schill Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung vorgeworfen wird. Erstmals in der Hamburger Justizgeschichte sitzt ein Richter wegen einer Amtshandlung auf der Anklagebank.

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