: Schmerzensgeld kein Einkommen
KARLSRUHE epd ■ Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein für Asylbewerber geltendes Sonderrecht (§ 7 Absatz 1, Satz 1) für verfassungswidrig erklärt, wonach Schmerzensgeldzahlungen auf die Sozialleistungen angerechnet werden und damit für den Lebensunterhalt eingesetzt werden müssen. Nach der gestern veröffentlichten Entscheidung des Ersten Senats (1 BvR 293/205) muss der Gesetzgeber die Vorschrift im Asylbewerberleistungsgesetz bis Juni 2007 neu regeln. Damit hatte die Verfassungsbeschwerde einer Familie aus Bosnien-Herzegowina Erfolg. Diese hatte als Opfer eines Verkehrsunfalls von August 1997 ein Schmerzensgeld von damals 25.000 Mark erhalten.