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Archiv-Artikel

Schmerzensgeld für Polizeiprügel

BREMEN dpa ■ Im Zivilprozess um Misshandlungen durch Polizisten erhält ein Student aus Bremen 4.250 Euro Schmerzensgeld. Der Kläger und die beklagte Stadt Bremen stimmten dem Vergleichsvorschlag des Landgerichts zu. Der heute 24-Jährige war Silvester 1999/2000 nach einer Rangelei festgenommen worden. Auf dem Revier wurde er schwer verletzt. Ein Strafverfahren gegen die beschuldigten Beamten war eingestellt worden. Nach Einsicht der Akten sei zwar vieles fraglich, so der Vorsitzende Richter Haberland. Aber „man muss wohl davon ausgehen, dass es Misshandlungen durch Polizeibeamte gab, die nicht gerechtfertigt waren“. Es sei unstrittig, dass der Kläger vor seiner Festnahme unverletzt war. Nach seiner Entlassung seien im Krankenhaus ein Schädelhirntrauma, Blutergüsse und Platzwunden festgestellt worden.