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Schmerzensgeld für Freigesprochenen

Flachslanden/Nürnberg (dpa) – Der einzige freigesprochene Angeklagte im sogenannten Flachslanden-Prozeß um Kindesmißbrauch hat 123.000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen bekommen. Der Familienvater war 1993 ein halbes Jahr in Untersuchungshaft gekommen. Zwei Jahre später wurde er in allen Anklagepunkten entlastet. Das Geld erstritt sich der Mann vor dem Oberlandesgericht Nürnberg in zweiter Instanz, teilte das Gericht gestern mit.

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