: Schlechte Zeiten für Privatpatienten
Saarbrücken (ap) - Privatstationen sind künftig in den saarländischen Krankenhäusern verboten. Das am Mittwoch im Landtag in Saarbrücken mit den Stimmen der regierenden SPD verabschiedete Krankenhausgesetz schreibt den Kliniken außerdem einen „patientenfreundlichen Betriebsablauf“, eine „kindgerechte Versorgung“ einschließlich der Aufnahme von Begleitpersonen, die Einrichtung von Sozialdiensten, die Bestellung von Patientenfürsprechern und Datenschutzbeauftragten vor. Die kirchlichen Häuser werden von diesen Bestimmungen freigestellt, zugleich aber verpflichtet, in eigener Zuständigkeit Regelungen zu treffen, „die den Zielen dieser Vorschriften entsprechen“.
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