in kürze Entschädigen : Schlammfonds bleibt
Der Landschaftsverband Westfalen begrüßt die Rechtssprechung zum „Klärschlammfonds“. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Beschwerde gegen den Fonds zurück. Damit seien Landwirte und Verbraucher vor Bodenverseuchung geschützt. In den Fonds zahlen Kläranlagenbetreiber ein, die Schlamm als Dünger verkaufen.