piwik no script img

Schimmel ist Sache des Vermieters

Kassel (dpa) - Bildet sich in einer Wohnung Schimmel an Fenstern und Wänden, so ist in erster Linie der Vermieter für die Beseitigung zuständig. Diese Entscheidung des Landgerichts Kassel teilte der Kasseler Mieterverein am Dienstag mit. Nach diesem Urteil muß der Vermieter auch Schimmel entfernen, der erst im Lauf eines Mietverhältnisses entsteht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen