: Schimmel ist Sache des Vermieters
Kassel (dpa) - Bildet sich in einer Wohnung Schimmel an Fenstern und Wänden, so ist in erster Linie der Vermieter für die Beseitigung zuständig. Diese Entscheidung des Landgerichts Kassel teilte der Kasseler Mieterverein am Dienstag mit. Nach diesem Urteil muß der Vermieter auch Schimmel entfernen, der erst im Lauf eines Mietverhältnisses entsteht.
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