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Schienenstrafsteuer

betr.: „Mit Lanzen gegen Zahnstocher“, taz vom 2. 11. 99

Solange die Bundesregierung den Schienengüterverkehr mit einer Benutzungsgebühr von acht bis zehn Mark bestraft und Lkws umsonst fahren, hat die Bahn keine Chance.

Woher kommt es eigentlich, dass das Schienennetz nicht genauso wie das Straßennetz direkt dem Staat gehört und ebenso verwaltet wird?

Die Bundesregierung wäre für InterCity-Strecken zuständig, die Länder für die meisten anderen Strecken und reine Lokalbahnen könnten sogar an Kreise/Kreisverbände gegeben werden. Und die Benutzungsgebühren würden genauso per Gesetz vom Parlament/ den Landtagen geregelt wie (eventuelle) Straßenbenutzungsgebühren. Dann könnte mensch genau vergleichen, ob die Bahn oder die Straße diskriminiert wird, und es wäre auch klar, wer dafür verantwortlich ist. Christian Schmidt, Manchester, Großbritannien

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