: Scheuer Geheimagent
■ Mauss bleibt seinem Prozeß fern
Verden Der in mehrere Polizeiaffären verwickelte Geheimagent Werner Mauss ist gestern wie erwartet nicht zu einem Prozeß vor dem Landgericht Verden erschienen. Dies wäre der erste öffentliche Auftritt von Mauss vor Gericht gewesen. Der umstrittene Privatdetektiv sollte sich wegen Beihilfe zur Verfolgung Unschuldiger verantworten. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit einem bis heute nicht geklärten Raubüberfall auf das Geschäft des Juweliers Rene Düe 1981 in Hannover.
Mit den Ermittlungsmethoden von Mauss hatten sich in Niedersachsen zwei Untersuchungsausschüsse des Landtages befaßt. Der Geheimagent konnte sich bisher allen Versuchen entziehen, in Gerichtsverfahren als Zeuge aufzutreten. Das Landgericht Verden entschied, auch in Abwesenheit von Mauss zu verhandeln. Somit kann er höchstens zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen verurteilt werden.
Mauss– Anwalt Börner hatte bereits im Vorfeld des Verfahrens das Fernbleiben seines Mandanten angekündigt: er wäre bei seinem Erscheinen enttarnt und damit gefährdet worden. Über den Aufenthalt des Geheimagenten machte er keine Angaben. dpa
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen