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Scheitert Revision gegen Safwan Eid?

Die Bundesanwaltschaft hat die Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) aufgefordert, die Revision gegen den Freispruch von Safwan Eid als unbegründet zu verwerfen. Das berichtet das Nachrichtenmagazin Spiegel. Der Libanese Eid war vor einem Jahr vom Verdacht freigesprochen worden, im Januar 1996 ein Asylbewerberheim in der Lübecker Hafenstraße in Brand gesteckt zu haben. Nebenkläger hatten daraufhin eine Revision des Urteils beantragt. Am kommenden Mittwoch befaßt sich der 3. Strafsenat des BGH mit dem Fall. Bei dem verheerenden Feuer waren zehn Menschen getötet und 38 verletzt worden.

Mitglieder einer syrischen Familie, die bei dem Brand einen Angehörigen verloren hatten, kritisierten in ihren Revisionsanträgen, daß in der Hauptverhandlung das Abhören von Gesprächen in der Untersuchungshaft zwischen Eid und seiner Familie als „gesetzwidrige Ermittlungstätigkeit“ angesehen und die Protokolle deshalb als Beweismittel nicht zugelassen wurden. In der Hoffnung auf ein Geständnis von Eid hatten die Fahnder die Besucherzelle damals abgehört.

In ihrer jetzigen Stellungnahme hält die Bundesanwaltschaft laut Spiegel den Lauschangriff zwar für rechtmäßig, „ein Geständnis oder andere greifbare Hinweise auf seine Täterschaft“ seien in den Abhörprotokollen aber nicht zu finden. Eine Verurteilung Safwan Eids könne deshalb, so die Bundesanwaltschaft, „ausgeschlossen werden“. dpa

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