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Scheinstudenten verlieren Arbeitslosenhilfe

Kassel (dpa) – Langzeitarbeitslose, die mit der Immatrikulation an einer Universität die Vorteile des Studentenstatus nutzen wollen, riskieren dabei ihre Arbeitslosenhilfe. Das entschied gestern das Kasseler Bundessozialgericht (Az.: 11 RAr 99/96). Das Arbeitsamt hatte einem Langzeitarbeitslosen die Arbeitslosenhilfe gestrichen, weil er sich an der Uni Freiburg als Student eingeschrieben hatte. Die Mitgliedschaft in einer Universität begründe die Vermutung, daß der Student für eine Beschäftigung nicht mehr zur Verfügung stehe.

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