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Schalck darf sich bewähren

■ DDR-Devisenmeister zu einem Jahr verurteilt

Berlin (AFP) – DDR-Goldfinger Alexander Schalck-Golodkowski ist gestern vom Berliner Landgericht wegen der illegalen Einfuhr von Waffen und Nachtsichtgeräten in die DDR zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die 5. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, daß Schalck in den achtziger Jahren mindestens 69 Jagdgewehre und Faustfeuerwaffen sowie 246 militärische Nachtsichtgeräte in der Bundesrepublik erworben und in die DDR eingeführt hatte. Damit habe der damalige Chef des DDR-Außenhandelsbereichs „Kommerzielle Koordinierung“ (KoKo) gegen das inzwischen nicht mehr gültige Militärregierungsgesetz Nr.53 (MRG) verstoßen, sagte der Vorsitzende Richter Burckhard Le Viseur. Die Verteidigung kündigte Revision an. Seite 4

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