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Schäfer ließ Schafe verhungern

■ Schäfer bekam Bewährungsstrafe / Offene Wunden, verwachsenen Klauen

Zu einer Haftstrafe von 13 Monaten zur Bewährung ist am Mittwoch vor dem Göttinger Landgericht ein 39 Jahre alter Schäfer verurteilt worden, weil er Schafe qualvoll verhungern ließ und ihnen durch mangelnde Pflege erhebliche Schmerzen zugefügt hatte. Zudem darf er für vier Jahre und drei Monate keine Schafe halten oder als Schäfer arbeiten.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Haft ohne Bewährung und lebenslanges Berufsverbot gefordert hat. Der Schäfer war im Dezember 1989 bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er im Spätsommer des Jahres drei Schafe hatte verhungern lassen. Die Kammer sah es als erwiesen an, daß der aus Göttingen stammende Angeklagte im Frühjahr 1991 rund 40 Schafe in einem Stall im Obereichsfeld verhungern ließ, obwohl genügend Futter zur Verfügung stand. Bei 40 anderen Tieren hatte er schmerzhafte Erkrankungen an den Klauen nicht behandelt.

Zudem verurteilte ihn das Gericht, weil er 1990 50 Schafböcke so schlecht versorgt hatte, daß elf der Tiere wegen offener Wunden, verwachsener Klauen und Unterernährung sofort getötet werden mußten. dpa

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