: Schadensbegrenzung bei Klöckner
Berlin (dpa/taz) - Beim schwer angeschlagenen Duisburger Handelshaus Klöckner&Co ist Schadensbegrenzung angesagt. Nach einer fünfstündigen Sitzung erklärte der Aufsichtsrat am Samstag, daß erstens die Verluste unter den 600 bis 700 Millionen Mark liegen, die in der letzten Woche bekanntgegeben worden waren. Zweitens sei nur der kleinere Teil der Verluste durch Ölgeschäfte auf Klöckner-Rechnung zustande gekommen. Der größere Teil werde vermutlich durch „bestimmte Partner“ verursacht, die ihre Zahlungsverpflichtungen „nicht pünktlich honorieren könnten“.
Diese faulen Kunden dürften auf ihren jetzt zu teuer gewordenen Ölterminkontrakten sitzengeblieben sein, die sie von Klöckner gekauft hatten, als alle Welt noch von steigenden Ölpreisen ausging. Die Millionenverluste und der Einstrieg der Deutschen Bank werden dennoch nicht zu strukturellen Veränderungen führen, sagte der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Peter Schmidt, der als stellvertretender Aufsichtratsvorsitzender an der Sitzung teilnahm.
Seit Donnerstag prüft die Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Düsseldorf, ob Straftaten zu den Verlusten geführt haben. Das Unternehemn hat noch keine Strafanzeige gestellt. Betriebsrat Schmidt spach aber von „Hinweisen auf erhebliche Versäumnisse und unverständliche Vertrauensseligkeit“.
Obwohl das Handelshaus Klöckner&Co als „Kommanditgesellschaft auf Aktien“ organisiert ist, wird die Familie des Firmengründers wohl kaum ihr Geld verlieren. Zwar haftet der Kommanditist in unbegrenzter Höhe mit seinem eigenen Vermögen; „Insider“ betrachteten es jedoch als ausgeschlossen'daß die Deutsche Bank bei Henles in diesem Sinne vorstellig wird.
diba
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