: Schadenersatz
Der wegen Freiheitsentzug und Kindesmissbrauch zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilte Olaf Röttger muss an eines seiner Opfer 60.000 Mark Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Hamburger Landgericht nach Angaben des Anwaltes Rudolf von Bracken. Der damals neunjährige Junge war 1996/97 von Röttgers 15 Monate in verschiedenen Hamburger Wohnungen festgehalten und dabei sexuell misshandelt worden.
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