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Schadenersatz für Creutzfeld-Jakob-Opfer

London (dpa) – Die Eltern einer Gruppe von Kindern, die nach Behandlungen mit Wachstumshormonen an der tödlichen Creutzfeldt- Jakob-Krankheit (CJD) gestorben sind, haben ein Recht auf Schadenersatz. Das hat gestern ein Londoner Berufungsgericht entschieden. Über die Höhe der Entschädigungen wird jetzt das Zentrale Zivilgericht befinden. Die sechs Kinder waren an der älteren, nicht mit der Rinderseuche BSE in Verbindung gebrachten CJD-Variante gestorben. Sie gehörten zu den fast 2.000 britischen Kindern, deren Wachstumsstörungen zwischen 1959 und 1985 mit Hormonen aus Hirnanhangdrüsen von Leichen behandelt worden waren.

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