: Sanierung in Selbsthilfe wird wieder gefördert
■ Mietergenossenschaft kritisiert neue Richtlinie. Es gebe nicht ausreichend Geld
Anderthalb Jahre nach Auslaufen der alten Förderrichtlinie für die Selbsthilfesanierung von Altbauten wurde gestern im Unterausschuß Wohnungsbauförderung eine neue Richtlinie ausgehandelt. Daher können Mieterprojekte wieder auf eine Förderung hoffen, allerdings zu stark verschlechterten Konditionen. Die von den Selbsthelfern in Form einer „Muskelhypothek“ zu erbringenden Mindesteigenleistungen wurden erhöht. Die restlichen Baukosten werden nur noch zur Hälfte durch Zuschüsse abgedeckt. Für die andere Hälfte gewährt die Investitionsbank Berlin Kredite, die von den Mieteinnahmen zurückgezahlt werden müssen.
Fabian Tacke, Geschäftsführer der Mietergenossenschaft Selbstbau, die mehrere Selbsthilfeprojekte durchgeführt hat, kritisierte die „Unkenntnis“ von CDU und SPD. Im März hatte der Bauausschuß eine angeblich seit 1994 vorliegende, aber nicht existente Richtlinie beschlossen. Vor drei Wochen plädierte der Wohnbauförderungsausschuß dann für einen weitgehenden Vertrauensschutz. Auf Initiative der CDU sollten etwa 15 bis 20 Projekte, die die Förderung schon beantragt haben, nach alten Konditionen gefördert werden. Da der Selbsthilfetopf aber bei den Haushaltseinsparungen doppelt so stark wie andere Sanierungsprogramme gekürzt worden war, hätten bis 1998 keine neuen Projekte mehr finanziert werden können. Die Große Koalition nahm daher gestern ihren eigenen Beschluß wieder zurück.
Tacke befürchtete, daß eine Sanierung für Gruppen ohne Eigenkapital, die eigentlich mit dem Programm gefördert werden sollten, nicht mehr finanzierbar sei. Die Selbsthelfer hatten daher eine Mittelstreckung gefordert. ga
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