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Sänger friedlich

Im Rechtsstreit zwischen den Schlagersängern Heinz-Harald Schulze und Dieter Thomas Kuhn haben sich die beiden Kontrahenten gestern in Hamburg geeinigt. Schulze darf seinen Kollegen bei Auftritten weiterhin persiflieren, muss aber deutlich machen, dass er nicht selbst Kuhn ist, teilte Gerichtssprecherin Sabine Westphalen mit. Dem Vergleich zufolge darf Schulze künftig nicht mehr mit dem Titel „Dieter Thomas Kuhn Party“ werben, gleichwohl aber ankündigen, dass er Kuhn bei einer Veranstaltung covern oder persiflieren will. Dann müsse aber Kuhns Name deutlich kleiner geschrieben sein als der Schulzes. Kuhn hatte im vergangenen Jahr wegen einer solchen Party eine Unterlassungsklage gegen Schulze angestrengt.

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