STECHUHRMANIPULATION : Kündigung rechtens
Manipulationen an der Stechuhr rechtfertigen eine fristlose Kündigung, so ein gestern veröffentlichtes Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz. Nach Auffassung des Gerichts liegt darin ein schwerer Vertrauensbruch, da ein Lohnanspruch für eine Zeit nur vorgetäuscht wurde. (Az.: 4 Sa 996/06) (dpa)