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Archiv-Artikel

STADTENTWÄSSERUNGSBETRIEBE: ANSTALT ÖFFENTLICHEN RECHTS

Von SES

Seit 1999 erlaubt die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung den Kommunen, Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) einzurichten. AöR sind selbständige Rechtsformen, die eigenes Vermögen besitzen und durch einen Verwaltungsrat kontrolliert werden. Die Mitglieder des Verwaltungsrates werden von der jeweiligen Gemeinde selbst benannt. Bislang machen nur wenige, vor allem kleinere Gemeinden, von diesem Recht Gebrauch. So hat die Stadt Bottrop ihre Abfallentsorgung in die Hände einer AöR gelegt. Köln hat als einzige große Metropole bislang die Abwasserentsorgung ausgegliedert. Neu hinzugekommen ist jetzt der Hochwasserschutz. Befürworter des Instruments argumentieren, dass auf AöR hoheitliche Aufgaben übertragen und Beamte beschäftigt werden können. Zudem bleibe die Rechtsaufsicht in ausreichendem Maße erhalten. Einige Gemeinden lehnen Anstalten öffentlichen Rechts ab, weil sie im Gegensatz zur privatrechtlichen Organisation von kommunalen Aufgaben an die Grundsätze der Auftragsvergabe bindet und die Möglichkeit ausgeschlossen ist, private Dritte an der Anstalt zu beteiligen. SES