: SPD ohne Betriebsrat
ERFURT dpa Die SPD muss keinen Gesamtbetriebsrat zulassen, weil sie rechtlich gesehen kein Unternehmen ist. Das entschied gestern das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt.
Die Landes- und Bezirksverbände der demokratisch verfassten SPD seien eigenständige Untergliederungen, betonten die Bundesrichter. Darum sei das Betriebsverfassungsgesetz nicht anzuwenden. (Az.: 7 ABR 56/98)
Der Beschluss des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes sei ein Rückschlag für die Mitbestimmung der bundesweit rund 1.000 hauptamtlichen Mitarbeiter der SPD, sagte die Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates, Elfi Heusinger von Waldegge. Das Gremium, das in den Statuten der SPD ausdrücklich erwähnt sei, könne nun nicht mehr als Informationszentrum für die Mitarbeiter dienen. Das schmerze sie auch als Mitglied einer Partei, die sich die Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf die Fahnen geschrieben habe.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen