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SPD klärt Haltung zu Asylrechtsänderung

Bonn (ap) — Die SPD hat jetzt die Bedingungen genannt, unter denen sie einer Änderung des Asylrechts im Grundgesetz zustimmen könnte. Sprecherin Dagmar Wiebusch gab am Mittwoch in Bonn einen einstimmigen Beschluß des Parteirats bekannt, wonach bei einer EG-weiten Regelung unter anderem gewährleistet sein müsse, daß die unterschiedlichen Abschiebeverfahren gerichtlich nachgeprüft werden können.

Im einzelnen wurde folgendes Konzept zur Regelung des Asylrechts beschlossen:

Der Kerngehalt der Genfer Flüchtlingskonvention als Grundlage der Asylpolitik der Europäischen Gemeinschaft sei der Grundsatz, einen Asylsuchenden nicht in einen möglichen Verfolgerstaat abzuschieben. Das bedeute aber auch, daß er in keinen Staat abgeschoben werden dürfe, wo ihm diese Gefahr drohe. Eine einheitliche Auslegung dieser Konvention sei nur durch den Europäischen Gerichtshof gewährleistet. Weiter fordern die Sozialdemokraten, daß sich alle Mitgliedstaaten auf Grundlage dieser Konvention verpflichten, vor Abschiebung eines Flüchtlings ihre unterschiedlichen Überprüfungsverfahren einer Nachprüfung durch ordentliche Gerichte zu unterziehen.

Auch die asylverfahrensrechtlichen Anpassungen (Schengener Zusatzabkommen, Dubliner Konvention) sollen in der EG als Richtlinie geregelt oder durch Zusatzprotokolle der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof unterworfen werden.

„Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen ist das in Artikel 16, Absatz 2, Satz 2 des Grundgesetzes normierte Individualrecht einschließlich des gerichtlichen Schutzes auf europäischer Ebene gewährleistet“, heißt es in der Erklärung. Der Artikel könne dann dahin ergänzt werden, daß Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten Entscheidungen der Bundesrepublik gleichstünden.

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