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SPD besteht nicht auf Fristenlösung

Hannover (dpa) - Die SPD besteht entgegen der Forderung ihrer DDR-Schwesterpartei in den Verhandlungen zum zweiten Staatsvertrag nicht auf einer Regelung des Schwangerschaftsabbruchs gemäß der in der DDR bestehenden Fristenlösung. Der SPD-Politiker Jürgen Schmude sagte, es stehe dahin, ob die Fristenregelung selbst schon im zweiten Staatsvertrag aufgenommen werde. Es müsse allerdings eine Regelung gefunden werden, „die nicht diametral gegen das Wollen und die Interessen“ der Bürger der DDR gerichtet sei, betonte der SPD-Politiker. Dabei sei eine „schlichte Vereinnahmung der DDR und Ausdehnung des Paragraphen 218“ nicht zu vertreten.

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