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SPD-Kritik am Einigungsvertrag

■ DDR-Vorlage war nicht mit den SPD-Ministerien abgestimmt / Sondersitzung des Ministerrates angesetzt / Schäuble sieht keine wesentlichen Differenzen / Länderfinanzierung weiter unklar

Berlin (taz) - Nachdem die jüngste Koalitionskrise in Ost-Berlin gerade mit der SPD-Forderung nach voller Einbeziehung in die Verhandlungen zum Einigungsvertrag beigelegt worden ist, kam es gestern zu Beginn der zweiten Staatsvertragsverhandlungen zwischen Bonn und Ost-Berlin erneut zu Auseinandersetzungen innerhalb der DDR-Regierung. Die SPD-Minister erklärten, ihre Vorstellungen seien in den von der DDR-Seite vorgelegten Rohentwurf nicht eingegangen. Insbesondere die Minister Romberg und Meckel übten scharfe Kritik an dem unter Regie von Staatssekretär Krause erarbeiteten Papier. Die Minister werteten das Vorpreschen der CDU mit regierungsintern nicht abgestimmten Vorlagen als Schwächung der Verhandlungsposition der DDR.

Keinen wesentlichen Dissens scheint es hingegen zwischen den beiden Verhandlungsführern Innenminister Schäuble und Staatsekretär Krause zu geben. Schäuble erklärte in einer Sitzungspause am Nachmittag, der von Krause vorgelegte Entwurf entspreche in weiten Teilen den Vorstellungen der Bundesregierung. Schwerpunkt der gestrigen Verhandlungen war nach Schäuble die Frage der Finanzierung der zukünftigen DDR -Länder. Staatsekretär Krause gab drei zentrale Punkte des Einigungsvertrags an. DDR-Recht, das nach der Einigung fortgelten soll, dürfte nicht anfechtbar werden. Ferner gelte es, die Finanzierung der Länder zu sichern. Weiter gehe es darum, wie die Umstellung des zentralistischen Staates sozialverträglich und in vernünftigen Etappen bewerkstelligt werden könnte.

Er gehe davon aus, daß bis Freitag ein, noch unverbindlicher Vertragsentwurf erarbeitet werden kann. Krause betonte, daß die DDR-Seite zu Beginn der Verhandlungen eine Rohskizze zum Einigungsvertrag vorgelegt habe. In Anspielung auf SPD-Kritik sagte er, auf DDR-Seite unterschieden sich die Standpunkte zu der Rohskizze noch punktuell.

Das vorgelegte DDR-Verhandlungspapier läßt das Inkrafttreten des Einigungsvertrages offen. Für sein Inkrafttreten bedürfe der Vertrag der Mitzeichnung der bevollmächtigten DDR-Ländervertreter. Der Vertrag soll nach Herstellung der Einheit geltendes Recht für das vereinte Deutschland bleiben und nur durch eine Zweidrittelmehrheit geändert werden können.

Der Artikel 107 des Grundgesetzes, der den Länderfinanzausgleich regelt, soll nach der Vorstellung der DDR angewandt werden. Dabei sollen die Zahlungen der Bundesländer bis 1994 an dem Fonds Deutsche Einheit berücksichtigt werden. Nach Bonner Vorstellungen sollen die fünf DDR-Länder erst ab 1995 an den Ausgleichszahlungen beteiligt werden.

Das Vermögen der Treuhandanstalt soll dem noch zu schaffenden Aufbauministerium unterstellt werden. Die Erlöse der Treuhandanstalt sollen für die Strukturanpassung der Wirtschaft und die Sanierung der neuen Länderhaushalte der dann ehemaligen DDR zur Verfügung stehen. Die Kompetenzen des derzeitigen DDR-Finanzministeriums sollen auf das Bundesfinanzministerium übergehen.

eis

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