■ Grundgesetz: SPD: Frauen fördern
Bonn (AP) – Die SPD will in der neuen Verfassung neben der Gleichberechtigung die konkrete Förderung von Frauen verankert haben. Einen entsprechenden Antrag brachten SPD-Bundestags- und Bundesratsmitglieder in die gemeinsame Verfassungskommission ein. Danach soll Artikel 3 des Grundgesetzes dahingehend geändert werden, daß es künftig zur Beseitigung bestehender Ungleichheiten möglich sein wird, Frauen zu bevorzugen.
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