■ Am Rande: SED-Politiker Axen wird nun doch beerbt
Berlin (rtr) – Die Erben des im Jahre 1992 gestorbenen früheren SED-Politbüromitglieds Hermann Axen erhalten sein eingezogenes Vermögen von 123.000 Mark. Das entschied das Berliner Oberverwaltungsgericht gestern in einem ersten Berufungsverfahren zu beschlagnahmten Guthaben von DDR-Politikern. Das Vermögen sei rechtswidrig zugunsten des Staats eingezogen worden. Ein Ausschuß der letzten DDR-Volkskammer hatte beschlossen, die Vermögen einzuziehen. Diese Entscheidung wurde aber erst im Oktober 1990 mitgeteilt, als die DDR schon gar nicht mehr bestand. Das Gericht sah hierin einen Rechtsfehler.
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