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SED-Funktionäre enteignet

Berlin. Das Verwaltungsgericht hat erstmals Vermögen ehemaliger hoher SED-Funktionäre eingezogen. Betroffen sind die früheren Abteilungsleiter im Zentralkomitee der SED, Hermann P. und Prof. Karl S., sagte der Vorsitzende Richter der 25. Kammer des Gerichts gestern. Die eingezogenen Summen bewegen sich in einer Höhe von rund 100.000 D-Mark. Die Grundlage für die Entscheidung sei das „Gesetz über den Nachweis der Rechtmäßigkeit von Umstellungsguthaben“ vom Juni 1990 gewesen.

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