■ Lohnfortzahlung: Rutsch in Sozialhilfe
Berlin (taz) – Durch die geplante Kürzung der Lohnfortzahlung bei Krankheit rutschen viele ArbeitnehmerInnen vorübergehend unter den Sozialhilfesatz. Nach einer in der Zeitschrift Arbeit und Recht veröffentlichten Rechnung von Sozialforschern der Uni Köln führt die 20prozentige Einkommenskürzung im Krankheitsfall schon bei einem Einkommen von 3.860 Mark bei drei Kindern zu einem laufenden Unterschuß von 170 Mark. Diese Unterdeckung des festgelegten Bedarfs nach dem Sozialhilfegesetz hätte zur Folge, daß der Betroffene vorübergehend die sogenannte aufstockende Sozialhilfe in Höhe von eben genau 170 Mark beantragen könnte. Allerdings kann das Sozialamt die Zurückzahlung vorübergehend gewährter Sozialhilfe verlangen.
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