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■ Ruhetag
Der Sonntag ist Tag der seelischen Erhebung, so das Grundgesetz. Die „Sonntagsheiligung“ wurde als Artikel 139 der Weimarer Verfassung zum Bestandteil des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“
Der Sonntag ist die christliche Version des jüdischen Sabbat, über den im Alten Testament der Bibel geschrieben steht: „In sechs Tagen hat der Herr Himmel, Erde und Meer gemacht und alles, was dazugehört; am siebten Tage ruhte er. Darum hat der Herr den Sabbattag gesegnet und ihn für heilig erklärt.“
Am Sonntag feiern die Christen die neue Schöpfung, die mit der Auferstehung Christi begann. Sein Charakter als Ruhetag wurde erstmals von Konstantin I. im Jahre 321 gesetzlich festgeschrieben. dpa
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