in kürze GÖNNER IN NOT: Rückzahlen ist Pflicht
Beschenkte müssen im Fall der Verarmung des Geldgebers noch nach dessen Tod mit Rückforderungen rechnen. Der Bundesgerichtshof hat zwei Urteile verkündet, die sich erheblich auf Erblasser auswirken, die ihr Vermögen vor ihrem Tod verschenken. Az. X ZR 229/99 (ap)
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