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■ NeuwagenRückgabe möglich

Karlsruhe (dpa) – Autokäufer müssen überhöhten Spritverbrauch ihres Neuwagens nicht akzeptieren und können unter Umständen den Kaufvertrag rückgängig machen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. In Zeiten „steigender Kraftstoffpreise und gesteigerten Umweltbewußtseins“ könne es eine erhebliche Wertminderung darstellen, wenn der tatsächliche Kraftstoffverbrauch von den Herstellerangaben abweiche. Im vorliegenden Fall hatte der Käufer eines fabrikneuen Volvo Diesel die Aufhebung des Kaufs wegen zu hohen Spritverbrauchs verlangt. Nach einem Sachverständigengutachten lag der Verbrauch in den drei Meßbereichen um sieben bis 19 Prozent über den Herstellerangaben.

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