Rotes Dreieck: SPD und CDU wollen Verbot
Wiederholt sind an Uni-Gebäuden in Berlin rote Dreiecke aufgetaucht. Die Regierungskoalition will die Dreiecke im Kontext der Hamas verbieten lassen.
Bereits in der Nacht zu Dienstag hatten fünf vermummte Unbekannte laut Polizei rote Dreiecke an HU-Gebäude gesprüht, in der Nacht zu Mittwoch waren die Symbole und Parolen mit Bezug zum Nahost-Konflikt auch an Gebäude der Freien Universität (FU) gemalt worden. Der Staatsschutz ermittelt in allen drei Fällen wegen Sachbeschädigung mit politischem Hintergrund.
Die Abgeordnetenhausfraktionen von CDU und SPD wollen den Senat nun auffordern, sich auf Bundesebene für ein sofortiges Verbot des roten, nach unten gekehrten Dreiecks stark zu machen. Der Entwurf eines entsprechenden Antrags liegt der taz vor.
Demnach soll die Bundesregierung ihr Verbot gegen die Hamas ausweiten. Anfang November hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) für die Hamas und für das Netzwerk Samidoun ein Betätigungsverbot verfügt. Die Regierungsfraktionen begründen ihren Antrag damit, dass das nach unten gerichtete Dreieck „eng mit der Terrororganisation Hamas“ verknüpft sei, die Hamas nutze dieses Symbol, um Feinde und Angriffsziele zu markieren.
Kontext soll „exakt“ umrissen werden
In Berlin würden „Sympathisanten der palästinensischen Terrororganisation“ das Dreieck nutzen, um „mögliche Anschlagsorte zu markieren, Gegner zu bedrohen und den öffentlichen Raum für sich zu reklamieren“. Das Dreieck werde in der Öffentlichkeit als „Unterstützung und Billigung“ dieser Handlungen wahrgenommen, die Sichtbarkeit wolle man nicht länger dulden, heißt es in dem Antrag. Sie bedrohe die öffentliche Sicherheit und Ordnung und schüre außerdem Angst in der Bevölkerung, insbesondere in der jüdischen Gemeinde.
Wer Kennzeichen von verfassungswidrigen und terroristischen Organisationen verwendet, muss dafür mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe rechnen. Es sei wichtig, das Verbot „exakt zu umreißen“, heißt es in einer von der SPD ergänzten Fassung des ursprünglichen CDU-Antragstextes.
Denn als „roter Winkel“ war das rote Dreieck das Kennzeichnen für politische Gefangene in Konzentrationslagern, einige Verbände nutzen es daher bis heute als Logo, darunter etwa der VVN-BdA (Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen).
Das Symbol solle nur im Kontext der Hamas und des Nahost-Konflikts verboten werden. In dem nun vorbereiteten Antrag will die SPD-Fraktion außerdem fordern, dass Berlin das rote Dreieck künftig bereits bei entsprechenden Versammlungen verbieten solle.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Selbstzerstörung der FDP
Die Luft wird jetzt auch für Lindner dünn
Stellungnahme im Bundestag vorgelegt
Rechtsexperten stützen AfD-Verbotsantrag
Greenpeace-Mitarbeiter über Aufrüstung
„Das 2-Prozent-Ziel ist willkürlich gesetzt“
Stellenabbau bei Thyssenkrupp
Kommen jetzt die stahlharten Zeiten?
Iran als Bedrohung Israels
„Iran könnte ein Arsenal an Atomwaffen bauen“
Verfassungsrechtler für AfD-Verbot
„Den Staat vor Unterminierung schützen“