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Rote Karte für Altparteien

Münster (taz) — Das nordrhein- westfälische Gesetz zur Erhöhung der Wahlkampfkostenpauschale vom 9.Oktober 1990 ist verfassungswidrig. Ein entsprechendes Urteil faßte gestern nachmittag der Verfassungsgerichtshof in Münster, der von der grünen Landtagsfraktion angerufen worden war. Nach der Entscheidung des Gerichts verstößt sowohl der Sockelbetrag in Höhe von 2 Millionen Mark pro Partei wie auch die Erhöhung der Pauschale von 5 auf 6,25 Mark gegen die Verfassung. Mit dem neuen Gesetz, das vor allem auf Initiative von SPD und CDU geändert worden war, wollten die Altparteien ihre maroden Kassen kräftig sanieren. Der nun vom Gericht gestoppte Coup brachte um 40 Prozent erhöhte Einnahmen. Die Grünen bezeichneten es gestern als „beschämend für den Landtag insgesamt“, daß die „Selbstbedienungskoalition“ auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.4. 92 „nicht willens“ gewesen sei, das Erhöhungsgesetz freiwillig zurückzunehmen. Zurückzahlen müssen die Parteien die verfassungswidrig kassierten Millionen indes nicht. Einen entsprechenden Antrag der Grünen lehnten die Münsteraner Richter ab. Die Grünen fordern die anderen Parteien nun auf, „eine gemeinsame politische Initiative zu ergreifen und das Geld insgesamt freiwilig zurückzuzahlen“. J. S.

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