: Rote Armee darf in der BRD zum Tod verurteilen
Berlin (taz) — Das CDU/FDP-regierte Bundesland Rheinland-Pfalz verlangt im Bundesrat eine Neuverhandlung des am 12. Oktober paraphierten Vertrages über die weitere, befristete Stationierung sowjetischer Truppe auf deutschem Boden. Der Grund: In dem Abkommen wurde der sowjetischen Militärgerichtsbarkeit ausdrücklich die Möglichkeit zur Verhängung von Todesurteilen gegen Soldaten der Roten Armee und deren Familienmitgliedern auf deutschem Boden eingeräumt.
Die Bestimmung entspricht den im Nato-Truppenstatut für die westlichen Stationierungsstreitkräfte festgelegten Regelungen. Der Mainzer Justizminister Caesar (FDP) protestierte vergeblich beim an den Verhandlungen mit Moskau beteiligten Bundesjustizminister, seinem Parteifreund Engelhard. Caesar hatte in der Vergangenheit mehrfach eine Abschaffung der entsprechenden Regelungen im Nato- Truppenstatut verlangt. In den letzten Jahren hatten US-Militärgerichte in der BRD mehrfach Todesurteile gegen GI's verhängt. Der Bundesrat forderte die Regierung inzwischen auf, mit den Nato-Partnern eine Änderung des Nato-Truppenstatuts zu vereinbaren.
Es sei ihm „völlig unverständlich“, so Caesar, wieso die Bundesregierung, der „diese Problematik bekannt gewesen“ sei, entprechende Regelungen in den Vertrag mit Moskau aufgenommen habe. In einem gestern in Mainz eingetroffenen Schreiben erklärt Engelhard, Moskau habe darauf „bestanden“ und Bonn, nach „zähen Verhandlungen“, schließlich zugestimmt. Die Bundesregierung hoffe, daß sich die Zahl der Todesurteile bis zum völligen Abzug der sowjetischen Truppen auf ein Minimum beschränken wird. Andreas Zumach
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