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■ UrteilRiskante Verfolgung

Karlsruhe (dpa) – Polizisten sollten bei der Verfolgung von flüchtigen Tatverdächtigen nicht Kopf und Kragen riskieren – für ihre dabei erlittenen Verletzungen kann sie in diesen Fällen eine Mitschuld treffen, heißt es in einem gestern veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Im entschiedenen Fall sprang ein Polizist aus einem Fenster in vier Meter Höhe, um zwei Flüchtende zu verfolgen.

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