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Rinder verschont

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat vorläufig verhindert, daß Galloway-Rinder aufgrund der BSE-Schutzverordnung getötet werden. Der 5. OVG-Senat wies gestern in Schleswig die Einsprüche mehrerer Kreise gegen erstinstanzliche Beschlüsse des Verwaltungsgerichts zurück. Damit war die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen der Eigentümer festgestellt worden, deren Rinder aufgrund von Anordnungen der Kreisveterinärämter getötet werden sollen. Das Hauptsacheverfahren beginnt am Freitag.

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