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Richtigstellung

In der Ausgabe vom 6.5.97 berichteten wir, Walter A. Siebel, „Psychopraktiker“aus Völkersen, habe vor dem Bremer Landgericht einige Unterlassungsklagen gegen den Bremer Sektenberater Bernhard Brünjes zurückgezogen. Dies trifft auf fünf von sechs von Siebel erhobenen Unterlassungsansprüche zu. Das Landgericht erließ jedoch zuvor ein Anerkenntnisurteil, in dem Brünjes 500.000 Mark Ordnungsgeld bzw. sechs Monate Ordnungshaft angedroht werden, für den Fall, daß er weiterhin behauptet, Siebel hätte auf Druck des Landesjugendamtes seine Position als Supervisor im Kinderheim „al tosom“aufgeben müssen. Nachdem Brünjes ein Anerkenntnis abgegeben hatte, nahm Siebel die Klage hinsichtlich der anderen Punkte zurück. taz

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