: Richtigstellung
Der Landesverband „Mehr Demokratie“ versucht mit seinem derzeit laufenden Volksbegehren für erleichterte Volksabstimmungen nicht, wie in der taz berichtet, eine Änderung der Berliner Verfassung, die laut Verfassung gar nicht möglich ist. Vielmehr schlägt der Verband ein zweigleisiges Gesetz vor. Der erste Teil reformiert das Abstimmungsgesetz. Dadurch lassen sich zum Beispiel Fristen für Unterschriftensammlungen verlängern oder Einzelbogen durch Eintragungslisten ersetzen. Diese Neuerung könnte direkt durch Volksentscheid geregelt werden. Nur der zweite Teil des Gesetzentwurfes, der unter anderem die für Volksbegehren notwendige Unterschriftenzahl senken soll, kann derzeit laut Berliner Landesverfassung nicht per Volksentscheid geändert werden. Die Verfassung kann nur vom Abgeordnetenhaus geändert werden. „Mehr Demokratie“ sammelt dennoch auch den für zweiten Teil des Volksbegehrens Unterschriften, um so die Diskussion um eine Verfassungsänderung anzuregen. Bis zum 31. Januar muß die Initative 25.000 gültige Unterschriften gesammelt haben. Derzeit fehlen ihr nach eigenen Angaben noch etwa 3.000 Unterschriften, um diese Hürde zu überschreiten. taz
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