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Archiv-Artikel

Richter stellen SSS-Prozess ein

DRESDEN ap/epd ■ Das dritte Verfahren gegen frühere Mitglieder der „Skinheads Sächsische Schweiz“ ist für fünf der sechs Angeklagten überraschend zu Ende gegangen. Das Verfahren für drei der Angeklagten wurde gegen Zahlung von Geldstrafen eingestellt, teilte das Landgericht Dresden mit. In einem Fall wurde wegen geringer Schuld keine Strafe verhängt, einem fünften Angeklagten wurde die Strafe aus einem anderen Verfahren angerechnet. Ein sechster Neonazi muss sich später den Richtern stellen. Als unverständlich rügte das Opferbündnis „AMAL – Hilfe für Betroffene rechter Gewalt“ die Einstellung. Die Geldauflagen seien „zu milde“.