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Revision zu teuer

Nebenkläger im Hetzjagd-Prozess brauchen Geld

BERLIN taz ■ Die Nebenkläger im Gubener Hetzjagd-Prozess wollen sich nicht mit dem milden Urteil abfinden, das am Montag gesprochen wurde. Die Angehörigen des Opfers Farid Guendoul möchten Revision einlegen. Doch um Anwaltskosten und Gebühren bezahlen zu können, sind sie auf Spenden angewiesen.

Farids Bruder Malik brach nach dem Urteil weinend zusammen. Es war für ihn unverständlich, dass die meisten Beteiligten an der Hetzjagd Bewährungsstrafen erhielten. Nur „Rädelsführer“ Alexander Bode muss für die Tat ins Gefängnis. Zwei Angeklagte kamen mit Verwarnungen davon. Einer von ihnen hatte noch während des laufenden Gerichtsverfahrens den Gedenkstein für Farid geschändet. Der Algerier war 1999 in panischer Angst vor seinen Verfolgern in eine Glastür gesprungen und verblutet.

Die Brandenburger Beratungsstelle „Opferperspektive“ betreut die Angehörigen und sammelt Geld für die Prozesskosten: Opferperspektive e.V., Stichwort: „Revision“, Kontonummer 3 502 016 703, Mittelbrandenburgische Sparkasse in Potsdam, BLZ 160 500 00.

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