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Revision gegen Obrigheim-Urteil

Stuttgart (taz) — Die baden-württembergische Landesregierung will wegen des derzeit stillgelegten Uralt- AKWs vor das Berliner Bundesverwaltungsgericht ziehen. Ministerpräsident Späth erklärte, daß das Land gegen das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs (VGH) vom Mai Revision einlegen werde. Der VGH hatte entschieden, daß der Obrigheimer Reaktor jahrelang ohne ausreichende atomrechtliche Genehmigung betrieben wurde. Nach diesem Urteil hatte die CDU-Landesregierung das AKW vorübergehend ausgeknipst. Die Entscheidung des VHGs, keine Revision gegen das Urteil zuzulassen, wurde jetzt vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Das Stuttgarter Wirtschaftsministerium ließ verlauten, es wolle den Ausgang des Revisionsverfahren nicht abwarten, sondern sich weiter bemühen, den Reaktor so schnell wie möglich wieder ans Netz gehen zu lassen.

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