in kürze KANNIBALISMUS-URTEIL : Revision eingelegt
Nach der Verurteilung des „Kannibalen von Rotenburg“ zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags hat die Staatsanwaltschaft Kassel Revision eingelegt. Sie halte am Mordvorwurf fest, hieß es gestern. Ob die Verteidigung ebenfalls Revision einlege, sei noch offen, sagte Anwalt Ermel. Er hatte auf Tötung auf Verlangen plädiert. (dpa)