■ Vogel-Prozeß: Revision eingelegt
Berlin (dpa) – Die Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil im Prozeß gegen den ehemaligen DDR- Unterhändler Wolfgang Vogel Revision eingelegt. Vogel war am Dienstag vergangener Woche vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und zu einer Geldstrafe von 92.000 Mark verurteilt worden. Nach Angaben einer Justizsprecherin wendet sich die Staatsanwaltschaft gegen das Strafmaß. Auch Vogel hat gegen das Urteil Revision eingelegt.
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