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„Republikaner“ klagen

Bonn (dpa) - Die rechtsradikalen „Republikaner“ haben gestern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen des Wahlvertrags von Bundesrepublik und DDR Klage gegen Bundestag und Bundesrat erhoben sowie den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung beantragt. Begründet wird der Antrag unter anderem damit, daß die „Republikaner“ in der DDR benachteiligt seien, weil sie aufgrund eines Volkskammerbeschlusses bis zum 15. August 1990 verboten waren.

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