: „Republikaner“ klagen
Bonn (dpa) - Die rechtsradikalen „Republikaner“ haben gestern beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen des Wahlvertrags von Bundesrepublik und DDR Klage gegen Bundestag und Bundesrat erhoben sowie den Erlaß einer Einstweiligen Anordnung beantragt. Begründet wird der Antrag unter anderem damit, daß die „Republikaner“ in der DDR benachteiligt seien, weil sie aufgrund eines Volkskammerbeschlusses bis zum 15. August 1990 verboten waren.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen