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„Repressives Vorgehen“

Folgende Vorwürfe erheben die Unterzeichner des Prominenten-Aufrufs gegen die Hamburger Ausländerbehörde.

Postzustellung: Weil Flüchtlinge oft ihre Unterkunft wechseln müssen, die Ausländerbehörde aber die neue Adresse nicht an das zuständige Bundesamt weiterleitet, scheitern viele Asylanträge bereits an den Fristen.

Fangfrage: Abgelehnten Asylbewerbern wird in der Ausländerbehörde die Fangfrage gestellt, ob sie freiwillig ausreisen. Wird dies spontan verneint, reicht dies der Behörde als Haftgrund. So kommt es, daß immer mehr Menschen monatelang im Gefängnis sitzen, obwohl sie nie von einem Gericht verurteilt wurden.

Petition: der Petitionsausschuß der Bürgerschaft folgt bis auf wenige Ausnahmefälle der restriktiven Rechtsprechung und den Abschiebeempfehlungen der Ausländerbehörde. Von 14 Minderjährigen, die im Mai eine Petition einreichten, wurde kein einziger anerkannt.

Minderjährige: Laut UN-Konvention kann unter 18jährigen Flüchtlingen aus humanitären Gründen der Aufenthalt gewährt werden. Im Unterschied zum SPD-regierten Hessen macht Hamburg davon keinen Gebrauch, schiebt statt dessen auch Kinder und Jugendliche ab.

Abschiebestopps: Hamburg ist bei dem Erlaß sechsmonatiger Abschiebestopps äußerst zurückhaltend. Beispiel Türkei: Obwohl andere Bundesländer 22 Provinzen als für Kurden gefährlich anerkennen, akzeptiert Hamburg nur zehn.

Krieg: Auch bei Abschiebestopps für Bürgerkriegsgebiete ist Hamburg zurückhaltend. Statt anzuerkennen, daß die Menschen länger hierbleiben müssen, werden Flüchtlinge aus Ex-Jugos-lawien mit kurzfristigen Duldungen drangsaliert. kaj

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